Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Der Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag) gilt als abgeschlossen, sobald das Zimmer/ der Veranstaltungsraum bestellt oder zugesagt oder, falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Die reservierten Zimmer stehen am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung, am Abreisetag bis 11:00 Uhr.
3. Die reservierten Veranstaltungsräume stehen dem Kunden nur zu den schriftlich vereinbarten Zeiträumen zur Verfügung. Überschreitungen können nur nach Absprache mit der Hotelleitung und nach Verfügbarkeit gewährt werden.
4. Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Veranstaltungsräume besteht nicht. Es sei denn, es wurde vorher schriftlich vereinbart.
5a. Das reservierte Hotelzimmer wird auf jeden Fall am Anreisetag freigehalten. Bei Nichtanreise oder Stornierung und keiner Möglichkeit zur Weitervermietung wird der für den Buchungszeitraum vereinbarte Zimmerpreis abzüglich einer Eigenaufwandseinsparung von 20% in Rechnung gestellt.
5b. Für Reservierungen von Gruppen (Reiseveranstalter, Seminare, Tagungen und Kongresse) gelten folgende Rückgabefristen (Kulanzregelung):
bis 60 Tage vor Ankunft - kostenfrei
59 Tage bis 35 Tage vor Ankunft - 30 % der gebuchten Leistung
34 Tage bis 21 Tage vor Ankunft - 40 % der gebuchten Leistung
bis 20 Tage vor Ankunft - 60 % der gebuchten Leistung
5c. Bei gebuchten Ferienaufenthalten über 3 Tage hinaus werden bei vorzeitiger Abreise 60% der nicht in Anspruch genommenen aber gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt.
In jedem Fall bemüht sich das Hotel, nicht in Anspruch genommene Zimmer oder Veranstaltungsräume anderweitig weiterzuvermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur weiteren Vergabe der vertraglich vereinbarten Zimmer, Veranstaltungsräume oder Leistungspakete haftet der Besteller für die Vertragsdauer und unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelung.
6. Bei Gruppenbuchungen (ab 15 Personen) stellt der Besteller dem Hotel spätestens 4 Tage vor Anreise eine Teilnehmerliste zur Verfügung.
7. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner.
8. Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungseingang ohne Abzug zahlbar.
9. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen; Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
10. Gerichtsstand ist Sinzig.
Bei Seminaren, Tagungen, Kongressen, Banketten, Bällen, Ausstellungen, Vorträgen usw. ist weiterhin zu beachten:
11. Bei Totalstornierungen von Tagungspauschalen wird mindestens die ausgewiesene Raummiete abzüglich 20% Aufwandsentschädigung berechnet.
12. Eine Änderung der Teilnehmerzahl für ein gemeinsames Essen muss spätestens zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich übermittelt worden sein, andernfalls wird mindestens die bestellte Zahl der Gedecke in Rechnung gestellt.
13. Der Veranstalter/Besteller haftet für die Bezahlung etwaiger, von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke.
14. Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Hotel.
15. Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Für die Beschädigung der Einrichtung oder des Inventars, die bei Auf- oder Abbau oder während der Veranstaltung durch Teilnehmer der jeweiligen Veranstaltung verursacht wurden, haftet der Veranstalter/Besteller.
16. Für Rahmenprogramme, die außerhalb des Hotels stattfinden, übernimmt das Hotel im Schadensfall keine Haftung.
17. Haftungsausschluss (Internet)
Die Rheinhotel Vier Jahreszeiten GmbH übernimmt keine Garantie dafür, dass die auf diesen Internet-Seiten bereitgestellten Informationen vollständig, richtig und in jedem Fall aktuell sind. Dies gilt auch für alle Verbindungen ("links"), auf die diese Internet-Seiten direkt oder indirekt verweist. Die Rheinhotel Vier-Jahreszeiten GmbH behält sich vor, ohne vorherige Ankündigung, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen. Die Informationen auf diesen Internet-Seiten stellen kein Verkaufsangebot dar. Auf keinen Fall haftet die Rheinhotel 4-Jahreszeiten GmbH für konkrete, mittelbare und unmittelbare Schäden oder Schäden, die durch fehlende Nutzungsmöglichkeiten, Datenverluste oder entgangene Gewinne - sei es aufgrund der Nichteinhaltung vertraglicher Verpflichtungen, durch Fahrlässigkeit oder eine andere unerlaubte Handlung - im Zusammenhang mit der Nutzung von Dokumenten oder Informationen bzw. der Erbringung von Dienstleistungen entstehen, die auf diesen Internet-Seiten zugänglich sind.
Arrangements
Osternest am Rhein
Ob Sie sich für ein paar Tage „verstecken“ oder „entdeckt“ werden wollen, hier am Rhein können Sie bestens abschalten und entspannen, Frühlingsgefühle wecken und putzmunter werden. Wir freuen uns auf Sie!
Erlebnis-Weekend
Erleben Sie ein tolles Wochenende mit viel Spass, heißen Rythmen, langen Partynächten und einer stimmungsvollen Schifffahrt.
Der ganz besondere Clou: All inklusive Getränke bis nachts 03.00 Uhr. Los geht die Partyreise mit Jubel, Trubel, Heiterkeit durch das ganze Wochenende.
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Fit im Winter 2012
Graue, regenreiche Tage, morgens und abends dunkel, kalte und ungemütliche Wochenenden... Es ist Winter. Wir vertreiben die Wintermüdigkeit! Gönnen Sie sich doch auch ein paar erholsame Fitnesstage.











